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Kostenlose Steuererklärung

mit SteuerCHECK

im Schnitt
1.095 €
Erstattung
Durchschnittliche Erstattung
Die Erstattung beträgt durchschnittlich
1.095 € pro Steuererklärung.
Quelle: Statistisches Bundesamt, 02/2024
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  • 100% kostenlos und digital
  • Praktische Steuertipps und Fotofunktion
  • Für Arbeitnehmer, Studenten und Auszubildende
Datenschutz Garantie
Bei SteuerCHECK stellen wir Ihre Datensicherheit an erste Stelle. Wir entwickeln unsere Dienste nach den höchsten Sicherheitsstandards und im strengen Einklang mit der DSGVO. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, daher garantieren wir:
  • Sichere Daten: Ihre Daten werden verschlüsselt und ausschließlich auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert.
  • Keine Weitergabe: Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter, außer Sie beauftragen uns dazu (Übermittlung an das Finanzamt). Ihre Daten werden auch nicht an andere CHECK24-Produkte weitergegeben.
Wir freuen uns, wenn Sie mit SteuerCHECK zufrieden sind und später vielleicht auch andere CHECK24-Vergleiche nutzen. Dank dieser Philosophie können wir Ihnen SteuerCHECK kostenlos anbieten.
Höchste Qualitätskontrolle
Unser "Höchste Qualitätskontrolle"-Versprechen bedeutet, dass erfahrene Steuerexperten unsere Steuersoftware kontinuierlich überwachen und auf dem aktuellsten Stand des Steuerrechts halten. Bei jeder Software-Aktualisierung unterziehen wir unsere Anwendung strengen Tests, um sicherzustellen, dass die Berechnungen von SteuerCHECK zuverlässig und auf den Cent genau sind.
TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit
Der TÜV Saarland hat CHECK24 für die Kundenzufriedenheit ein „sehr gut“ verliehen. Damit ist das Unternehmen bereits das siebte Mal in Folge mit der Bestnote ausgezeichnet worden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das "TÜV-Kundenzufriedenheit"-Siegel wurde erteilt von:
TÜV Saarland Holding GmbH
Am TÜV 1
66280 Sulzbach
www.service-tested.de

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1.095 € Erstattung

Durchschnittliche Steuererstattung
laut Statistischem Bundesamt

Volldigitale Abgabe

Steuererklärung einfach und
sicher papierlos abgeben

ELSTER Partner

Gemäß § 87d AO vom Finanzamt anerkannt

Bewertungen zu SteuerCHECK

SteuerCHECK
5.0 / 5
984 Bewertungen (letzte 12 Monate)
alle Bewertungen aufrufen
Das sagen unsere Kunden
"Sehr übersichtlich und leicht gemacht. Zudem noch kostenlos 👍🏼"
"Würde ich zu 100% weiter empfehlen, total einfach, unkompliziert und der Betrag kam genau hin. Mache es auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder. Top 👍🏼"
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"Exzellenter Service, alles ist einfach, zugänglich und verständlich! Sehr zufrieden! Herzlichen Dank!"
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"Super tolle schnelle Bearbeitung, total klasse. Werde wieder damit arbeiten beim nächsten Mal. Kann es nur weiter empfehlen 👍👍👍👍"
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"Die Steuererklärung ist sehr übersichtlich, man findet zu allen Punkten eine Erklärung dazu. Es wird schnell an das Finanzamt weitergeleitet und es ist kostenlos."
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"Ich bin sehr zufrieden. Erstes Mal Steuererklärung gemacht. Sehr leicht verständliche Fragen. Super Erklärung dabei"
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"Optimale Erklärung der einzelnen Schritte in der Steuererklärung, sodass es auch einem Laien leicht fällt, diese zu machen."
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"Sehr leichte und unkomplizierte Steuererklärung! Genau das bekommen, was ausgerechnet worden ist."
Verteilung der Bewertungen
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Häufig gestellte Fragen

  • Ist SteuerCHECK wirklich kostenlos?

    Ja, SteuerCHECK ist komplett kostenlos. Sie können Ihre Steuererklärung mithilfe von SteuerCHECK ganz einfach vorbereiten und kostenlos an das Finanzamt übermitteln. Es gibt keine versteckten Kosten.

  • Warum ist SteuerCHECK kostenlos?

    Zufriedene SteuerCHECK-Nutzer verwenden später vielleicht auch andere CHECK24-Vergleiche. Deshalb ist es möglich, SteuerCHECK kostenlos anzubieten.

    Dabei hat die Sicherheit Ihrer Daten höchste Priorität. Alle Steuerfälle werden verschlüsselt gespeichert und Ihre Daten werden niemals an Dritte weitergegeben, außer Sie beauftragen uns dazu (Übermittlung an das Finanzamt). Ihre Daten werden auch nicht an andere CHECK24-Produkte weitergegeben.

  • Wie schützt SteuerCHECK meine Daten?

    Bei SteuerCHECK hat die Sicherheit Ihrer Daten höchste Priorität. Wir nutzen modernste Verschlüsselungstechniken, um Ihre Daten sicher zu übertragen und zu speichern. Deshalb können auch nur Sie auf Ihre Daten zugreifen. Zusätzliche Sicherheit bieten unsere mehrfach gesicherten Server in einem eigenen Rechenzentrum in Deutschland. Außerdem schützen wir alle webbasierten Aktivitäten mittels HTTPS-Übertragung und einer AES 256 Bit Verschlüsselung. Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter und beachten strikt die Richtlinien der DSGVO.

  • Wie unterstützt mich SteuerCHECK?

    Einfache Fragen & Tipps
    Es werden nur einfache Fragen gestellt, die kein Steuerwissen voraussetzen.

    Sofortberechnung der Rückerstattung
    Während Sie die Fragen beantworten, berechnen wir fortlaufend die mögliche Rückerstattung auf den Cent genau.

    Vollautomatische Plausibilitäts- & Günstigerprüfungen
    Unsere Software hilft Ihnen, Fehler & Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden und die maximale Rückerstattung herauszuholen.

    Wahl der Veranlagung
    Falls Sie verheiratet sind, können Sie kurz vor der Abgabe wählen, ob Sie die Steuererklärung gemeinsam (Zusammenveranlagung) oder für jeden Ehepartner einzeln (Einzelveranlagung) abgeben wollen. SteuerCHECK berechnet automatisch die günstigste Alternative für Sie.

    Übermittlung an das Finanzamt
    Sie können Ihre Steuererklärung papierlos über unsere Software abgeben.

    Abgleich des Steuerbescheids
    Wir informieren Sie, sobald der Steuerbescheid vom Finanzamt verschickt wurde und vergleichen das Ergebnis für Sie.

    Datenübernahme aus Vorjahren
    Sparen Sie Zeit, indem Sie Ihre Stammdaten aus dem Vorjahr mit einem Klick übernehmen.

    Bald verfügbar:

    • Vorausgefüllte Steuererklärung
  • Für wen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung?

    Für viele Beschäftigte lohnt es sich, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben.

    Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Steuererstattung 1.095 €.

    Besonders gut stehen die Chancen für eine hohe Rückerstattung, wenn nur ein Teil des Jahres gearbeitet wurde oder höhere Werbungskosten angefallen sind.

    Auch für Studenten in einem Zweitstudium (z.B. Masterstudium oder Studium nach einer Berufsausbildung) lohnt sich die Abgabe, da die Studienausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

    Wenn Sie verheiratet sind, kann es sich ebenfalls sehr lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, insbesondere dann, wenn ein Partner Alleinverdiener ist.

  • Wie wird die Steuererklärung abgegeben?

    Bei SteuerCHECK können Sie Ihre Steuererklärung volldigital abgeben. Hierfür muss nur ein offizielles Identifizierungsdokument (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass & Meldebescheinigung) hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Identifizierung wird die Steuererklärung per ELSTER-Schnittstelle elektronisch an das Finanzamt übermittelt und Sie müssen nicht weiter tätig werden.

  • Welche Steuererklärung kann man mit SteuerCHECK erstellen?

    Die Software unterstützt alle Steuerjahre ab 2018. Mit SteuerCHECK können Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, Studenten und Auszubildenden erstellt werden. Insbesondere sind die folgenden Bereiche abgedeckt:

    • Zusammenveranlagung (beide Ehepartner geben zusammen eine Steuererklärung ab) und Einzelveranlagung (jeder Ehepartner gibt eine separate Steuererklärung ab)
    • Kinder
    • Werbungskosten (u.a. Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Home-Office-Pauschale, Handy- & Internetkosten, Fortbildungskosten, Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Berufsverbände, Steuerberatungskosten, weitere Werbungskosten)
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
    • Spenden & Parteibeiträge
    • Ausbildungskosten
    • Versicherungen & Altersvorsorge
    • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
    • Behinderung
    • Kapitaleinkünfte & Veräußerung von Kryptowährungen

    Programmumfang nach § 87c AO

  • Was deckt die Software (noch) nicht ab?

    Die Software wird ständig mit Hilfe von Steuerexperten weiterentwickelt. Unter anderem sind die Angaben zu den folgenden Bereichen noch nicht möglich:

    • Freiberufler, Selbstständige & Gewerbetreibende
    • Rentenempfänger & Versorgungsleistungen
    • Hinterbliebenenbezüge für Kinder
    • Vermietung & Verpachtung
    • Unterhaltsleistungen
    • Heimunterbringung
    • Auslandssachverhalte (Ausnahme: Zinsen von Banken im Ausland)
    • Veräußerung von Immobilien

    Programmumfang nach § 87c AO